Verbandsstruktur
Die Gemeinde Schermbeck sowie die Städte Bocholt, Hamminkeln, Isselburg, Rees und Wesel haben sich zum Wasserversorgungsverband Wittenhorst zusammengeschlossen – einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). In dieser Eigenschaft betreibt der Verband die Wasserwerke Wittenhorst als wirtschaftlichen Eigenbetrieb im Sinne der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW).
⚖️Rechtsstatus
Trägerkommunen sind die Gemeinde Schermbeck sowie die Städte Bocholt, Hamminkeln, Isselburg, Rees und Wesel. Der gebildete Verband (KdöR) betreibt die Wasserwerke Wittenhorst als rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgegrenzte Einheit
📋Rechtsgrundlage
Grundlage bilden die Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sowie die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit der Verbandssatzung.
💧Aufgabe & Zweck
Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Verbandsgebiet ist Kernauftrag – von der Förderung und Aufbereitung bis zur Verteilung an die angeschlossenen Haushalte und Betriebe.
🏛️Organe & Aufsicht
Die Verbandsversammlung trägt die politische Verantwortung, der Betriebsausschuss begleitet den laufenden Betrieb. Die Kommunalaufsicht obliegt dem Kreis Wesel.
Was ist ein wirtschaftlicher Eigenbetrieb?
Der Eigenbetrieb ist ein organisatorisch abgegrenzter Teil eines öffentlich-rechtlichen Trägers mit eigenem Stammkapital und kaufmännischer Buchführung – vergleichbar mit einem Unternehmen, jedoch ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Jährlich werden Wirtschaftsplan und Jahresabschluss erstellt und dem Betriebsausschuss sowie der Verbandsversammlung vorgelegt.
💡Kein Gewinngebot: Die Gebührenkalkulation folgt dem Kostendeckungsprinzip gemäß KAG NRW.
Öffentliche Hand – dauerhaft gesichert
Die Eigenbetriebsform verbindet unternehmerische Effizienz mit demokratischer Kontrolle durch Verbandsversammlung und Betriebsausschuss. Die Wasserversorgung bleibt in öffentlicher Hand und der Daseinsvorsorge verpflichtet – eine Privatisierung ist ausgeschlossen.




















