Für die Eintragung in das Verzeichnis der Installationsbetriebe sind folgende Dokumente erforderlich:
1. Ein Meisterbrief im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk oder ein Nachweis über eine den geltenden Richtlinien entsprechende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Person.
2. Eine aktuelle Gewerbeanmeldung.
3. Eine Bescheinigung der Eintragung in die Handwerksrolle, die nicht älter als drei Monate sein darf.
4. Ein aktuelles Lichtbild der verantwortlichen Fachkraft.
5. Falls die verantwortliche Fachkraft angestellt ist: ein Nachweis über das bestehende Anstellungsverhältnis.
6. Eine Beschreibung des Betriebs, insbesondere der technischen Ausstattung.
7. Ein Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Liste der zugelassenen Installateure
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