
Antrag auf Wasserversorgung für die Herstellung / Änderung / Erweiterung und Stilllegung eines Wasserhausanschlusses.
Wichtiger Hinweis
Für Mauer-, Fundament- und Bodenplattendurchbrüche sind nur Mehrsparten-, Einsparteneinführungen zugelassen (DVGW PV 601). Diese sind fachgerecht einzubauen. Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, kann der Hausanschluss hergestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten bei der Herstellung des Hausanschlusses führen können. Weiterhin bitten wir Sie, sich spätestens FÜNF WOCHEN vor Beginn der erforderlichen Arbeiten mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls, dass der Anschluss innerhalb von sechs Monaten aus hygienischen Gründen in Betrieb genommen werden sollte.

Antrag auf Zählereinbau und Inbetriebnahme























