Antrag auf Wasserversorgung

für die Herstellung / Änderung / Erweiterung und Stilllegung eines Wasserhausanschlusses.

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Wasserversorgung benötigen wir die folgenden Unterlagen:

Wir bitten Sie, den Antrag auf Wasserversorgung zu unterzeichnen und durch Ihren Installateur ausfüllen und rechtsverbindlich unterzeichnen zu lassen. Senden Sie den Antrag dann bitte an uns zurück. Den Antrag auf Inbetrienahme benötigen wir zur endgültigen Inbetriebnahme der Anlage von Ihrem Installateur unterschrieben und abgestempelt zurück.

Vor Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet und der Hausanschluss nicht hergestellt werden.

Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob die Erd- und Oberflächenarbeiten auf dem Grundstück in Eigenleistung hergestellt werden.

Sollen die Erd- und Oberflächenarbeiten im öffentlichen Bereich mit anderen Versorgungsträgern (Gas-, Strom- , Telefonanschluss) koordiniert werden, bitten wir Sie um frühzeitige Beantragung bei den jeweiligen Unternehmen.

Wichtiger Hinweis:
Für Mauer-, Fundament- und Bodenplattendurchbrüche sind nur Mehrsparten-, Einsparteneinführungen zugelassen (DVGW PV 601). Diese sind fachgerecht einzubauen.

Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, kann der Hausanschluss hergestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten bei der Herstellung des Hausanschlusses führen können.

Weiterhin bitten wir Sie, sich spätestens FÜNF WOCHEN vor Beginn der erforderlichen Arbeiten mit uns in Verbindung zu setzen.

Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls, dass der Anschluss innerhalb von sechs Monaten aus hygienischen Gründen in Betrieb genommen werden sollte.

Downloads zu diesem Thema:

Antrag auf Wasserversorgung

Herunterladen

Antrag auf Zählereinbau und Inbetriebnahme

für den Zählereinbau und die Inbetriebnahme eines Wasserhausanschlusses

Für den Wasserzählereinbau und die Inbetriebnahme eines Wasserhausanschlusses benötigen wir:

  • den von Ihrem Installateur unterschriebenen und abgestempelten Antrag auf Zählereinbau und Inbetriebnahme
  • einen projektbezogenen gültigen Installateurausweis Ihres Installateurs. Dieser muss für jedes neue Projekt mit eingereicht werden! Sollte Ihr Installateur einen aktuellen Vertrag mit den Wasserwerken Wittenhorst besitzen, ist die Übersendung nicht erforderlich.

Vor dem Eingang der Dokumente kann der Wasserzähler nicht eingebaut werden.

Downloads zu diesem Thema:

Antrag auf Zählereinbau und Inbetriebnahme

Herunterladen